Gemeinde Warth
Der Heizkostenzuschuss 2024/2025 kann ab sofort bis einschließlich 21.02.2025 beantragt werden.
Höhe des Zuschusses: maximal 330 Euro
Antragsstellung: online (siehe Link unten) oder persönlich im Gemeindeamt
HIER BEANTRAGEN: Antrag 2024/2025HIER ONLINE BEANTRAGEN: Zum online Formular
Anspruchsberechtigung: Nachweis des aktuellen Einkommens.
Einkommensgrenzen Heizkostenzuschuss 2024/2025
Einschleifregelung
Die Einschleifregelung gelangt nur dann zur Anwendung, wenn das Haushaltseinkommen über der Einkommensgrenze liegt. Bei der Berechnung des tatsächlich zu gewährenden Heizkostenzuschusses ist dabei jener Betrag, der über der haushaltsbezogenen Einkommensgrenze liegt von der maximalen Zuschusshöhe (€ 330) in Abzug zu bringen.
Rechenbeispiel bei: Ein-Personen HH
Ermitteltes Haushaltseinkommen: € 1.590Haushaltsbezogene Einkommensgrenze: € 1.410Differenzbetrag: € 180Maximale Zuschusshöhe: € 330Tatsächlich zu gewährender Zuschuss: € 150
Was Zählt zum Einkommen und was nicht?
Als Einkommen gelten:
Zum Einkommen zählen somit insbesondere
Maßgebend ist immer das aktuelle verfügbare Einkommen.
Nicht als Einkommen gelten:
24.10.2024