Waldbrandverordnung - Erhöhte Waldbrandgefahr!

waldbrand

Erhöhte Waldbrandgefahr in Vorarlberg

Verhaltensregeln:

  • Kein Feuer im Wald und Waldnähe
  • Kein Feuer in Schilf- und Uferzonen
  • Keine brennenden oder glimmenden Gegenstände wie Zündhölzer, Zigaretten usw. wegwerfen
  • Auch außerhalb gefährdeter Zonen sorgsam mit offenem Feuer umgehen

Bitte die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 29. Juli 2026 über das Verbot des Feuerentzündens sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich beachten!

Waldbrandverordnung BH Bregenz (152 KB) - .PDF

31.07.2026